e-mail an mich

 

SATZUNG

§ 1 Name und Sitz

-----------------------

(1) Der Fanclub trägt den Namen “HSV Fanclub Braunschweiger Raute”

(2) Sitz ist Braunschweig (und Umland).

=============================================================

 

§ 2 Vereinszweck

----------------------

(1) Förderung der Fankultur und Unterstützung des Hamburger Sport-Vereins e.V.

=============================================================

 

§ 3 Mitgliedschaft

-----------------------

(1) Mitglied kann jeder werden der Fan des HSV ist.

(2) Über die Neumitgliedschaft entscheidet in Abstimmung die Fanclubmehrheit.

(3) Bei einer Ablehnung des Antrags müssen dem Antragsteller die Gründe hierfür

mitgeteilt werden. Ein Antrag soll nur abgelehnt werden, wenn wesentliche

Vereinsinteressen entgegenstehen. Die Mitgliedschaft kann jederzeit beendet

werden. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied

ausreichend. Beim Ausscheiden von Mitgliedern wird der Verein von den

übrigen Mitgliedern fortgesetzt.

(4) Mitgliedern ist es untersagt, in jeglicher Weise dem Club zu schaden. Dieses

beinhaltet die Verbreitung von rechtsextremistischer Gesinnung, Material

und Parolen und / oder die vorsätzliche Verbreitung und Anstiftung von Gewalt.

Zuwiderhandlungen haben den Ausschluss des betreffenden Mitgliedes zur Folge.

Gesetz des Falles wird der HSV von solchen Vorkommnissen dieses Mitgliedes

informiert, um unsere Distanzierung zu gewährleisten und den Club zu schützen.

=============================================================

 

§ 4 Beiträge

---------------

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 5 Euro pro Mitglied und Monat für Erwachsene.

Für Kinder von 10-14 Jahren, Schüler, Auszubildende und Studenten beträgt

Der Mitgliedsbeitrag 2.50 Euro pro Monat.

Der Mitgliedsbeitrag ist zum 01.07 und zum 01.01 halbjährlich im voraus fällig.

=============================================================

 

§ 5 Fanclub Vorstand

---------------------------

(1) Der Vorstand muss aus Clubmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied

aus dem Club aus , so erlischt automatisch dessen Organstellung. Der Vorstand

besteht aus :

1. Dem ersten Vorsitzenden

2. Dem zweiten Vorsitzenden

3. Dem Kassenwart

(2) Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitglieder-

versammlung auf die Dauer des Vereinsjahres gewählt. Scheidet ein Mitglied

des Vorstandes aus seinem Amt aus , so ist , soweit keine ordentliche

Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet , in den folgenden

6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.

Dort wird ein Ersatzmitglied gewählt.

(3) Der Vorstand vertritt den Verein in allen Angelegenheiten. Die Mitglieder

des Vorstandes haben Alleinvertretungsrecht.

(4) Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Verein nur mit Beschränkung

auf das Vereinsvermögen eingehen. Seine Vollmacht ist insoweit begrenzt.

(5) Sämtliche Vorstandsmitglieder üben ihre Ämter ohne Vergütung aus.

=============================================================

 

§ 6 Mitgliederversammlung

----------------------------------

(1)Die ordentliche Mitgliederversammlung

Mindestens einmal im Jahr, möglichst zu Beginn des Kalenderjahre , hat eine

ordentliche Mitgliederversammlung stattzufinden. Ihr obliegt vor allem die

Entgegennahme des Jahres-und Kassenberichtes des Vorstandes, die Wahl der

Vorstandsmitglieder und der Mitglieder des erweiterten Vorstandes sowie deren

Entlastung , die Festsetzung der Jahresmitgliedsbeiträge , Beschlussfassung über

Satzungsänderungen , Unternehmungen, Neuanschaffungen und Auflösung des

Vereins.

(2)Die außerordentliche Mitgliederversammlung

Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen , wenn das

Interesse des Vereins es erfordert (z.B.:bei nötig gewordenen Neuwahlen o.ä)

oder die Berufung von einem Drittel sämtlicher Mitglieder schriftlich unter

Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.

(3)Die monatliche Mitgliederversammlung

Im Verlaufe des Jahres sind monatliche Mitgliederversammlungen abzuhalten.

Auf diesen Versammlungen werden über Veranstaltungen , Fahrten ,

Unternehmungen o.ä. beraten , die kurzfristig und somit nicht in der

ordentlichen Mitgliederversammlung zu entscheiden sind.

 

§ 7 Entscheidungen über das Vereinsvermögen und geplanter Aktivitäten

------------------------------------------------------------------------------------------

(1)Aktivitäten und Unternehmungen

Auf den Mitgliederversammlungen wird u.a. über Veranstaltungen ,

Unternehmungen und Anschaffungen beraten . Für die Genehmigung solcher

Aktivitäten genügt die einfache Mehrheit der anwesenden , stimmberechtigten

Mitglieder .

(2)Beteiligung von Neumitgliedern am Vereinsvermögen

Neumitglieder die nicht länger als 6 Monate Mitglied in unserem “OFC” sind

können keine Zuschüsse für Fahrten , Karten , Feiern o.ä. erwarten.

Gerne können Sie jedoch an den anstehenden Aktivitäten teilnehmen , müssen

diese jedoch aus eigener Tasche finanzieren .

 

§ 8 Kündigung

--------------------

Das Mitglied kann jederzeit Kündigen.

Im voraus bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.

Neben den in § 3 Abs.4 genanten Gründen kann eine sofortige Kündigung Seitens des Clubs bei Zahlungsverzug erfolgen.

§ 9 Wirksamkeit

---------------------

Diese Satzung tritt mit Wirkung des 30.05.in Kraft.



  



|Startseite| |Über Uns| |Satzung| |Kontakt| |Forum| |Gästebuch| |Fanclub-Kleidung| |Mitgliederliste|